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Mit der Einführung der SEPA Lastschrift wurde die Zahlungsabwicklung in Europa harmonisiert und vereinfacht. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und bezeichnet einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum.
Bei der SEPA Lastschrift werden die SEPA Standards (also die IBAN zur Identifizierung der Konten von Zahlungsempfänger und -sender sowie die BIC zur Kennzeichnung des Zahlungsdienstleisters) verwendet. Mit der finalen Umstellung von der alten Lastschrift auf die einheitliche SEPA Lastschrift werden die Bankleitzahl und die Kontonummer in der alten Form nicht mehr akzeptiert. In der neuen Methode werden grundsätzlich die IBAN und die BIC aufgenommen. Diese identifizieren den Zahlungssender und den Zahlungsempfänger. Im Gegensatz zum alten Lastschriftverfahren kann außerdem ein Fälligkeitsdatum zugewiesen werden. Des Weiteren haben Kontoinhaber einen achtwöchigen Erstattungsanspruch, bei dem keine Angabe von Gründen gegeben werden muss.
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Zudem wurde die Sicherheit des SEPA Lastschriftverfahrens im Gegensatz zum alten Lastschriftverfahren erhöht. So muss der Zahlungssender dem Zahlungsempfänger zunächst ein Mandat erteilen. Hierbei handelt es sich um das SEPA Lastschriftmandant. Dieses kann sowohl schriftlich mit Unterschrift oder als E-Mandat über Online-Banking-Anwendungen erteilt werden. Ohne das SEPA Lastschriftmandat kann die SEPA Lastschrift nicht eingelöst werden. Das Mandat ist eine eindeutige Referenzierung auf die jeweilige Lastschrift. Sie besteht aus der Gläubiger-Identifikationsnummer und der Mandatsreferenz. Beide Referenzzahlen können aus bis zu 35 Stellen bestehen.
Zum einen gibt es die SEPA Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) und zum anderen die SEPA Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit). Die SEPA Firmenlastschrift ist auf den Verkehr mit Geschäftskunden begrenzt und berücksichtigt die Bedürfnisse eines B2B-Verhältnisses. In Summe nehmen aktuell 34 Mitgliedsstaaten am SEPA Lastschriftverfahren teil. Somit können über 500 Millionen Bürger das System nutzen.